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Bild: Anmeldung Fonds Wohnen und Mobilität

Nachwuchskräfte-Bonus

Antrag für Auszubildende, Chance Plus und Dual Studierende

Bis zum 31.12.2022 kannst Du als Nachwuchskraft der Deutschen Bahn einen Gutschein für unseren Kooperationspartner Galeria Kaufhof beantragen. Dieser umfasst insgesamt 300 € und kann stationär in den Galeria Kaufhof Filialen, sowie in deren Onlineshop eingelöst werden.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aktion erfüllen?

Nachdem Du Deine E-Mail-Adresse und den personalisierten Code eingegeben hast, den Du per Post bekommen hast, schicken wir Dir eine E-Mail zur Bestätigung. Danach musst Du erst einmal nichts tun. Wir melden uns bei Dir per E-Mail, wenn Du eine unserer ersten Leistungen beantragen kannst, die zusammen mit dem Startbonus ausgezahlt werden. Bitte bewahre Deinen personalisierten Code gut auf, da Du diesen bei Antragstellung wieder benötigst.

Ich bin kein EVG-Mitglied, darf ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?

Ja, bitte! Du benötigst den sechsstelligen Code, um den Startbonus gemeinsam mit einer der ersten Leistung zu beantragen.

Kann ich auch als Chance Plus Teilnehmer:in einen Gutschein beantragen?

Ja, bitte! Du benötigst den sechsstelligen Code, um den Startbonus gemeinsam mit einer der ersten Leistung zu beantragen.

1. Persönliche Daten

Angaben gemäß EVG-Mitgliedschaft

Weitere Angaben

Du darfst wählen, wie wir Dich ansprechen. Sind Deine Pronomen nicht dabei? Dann sende uns einfach eine kurze Mail mit dem Betreff "Pronomen" an und sage uns, wie wir Dich ansprechen sollen.

2. EVG-Mitgliedschaft

Status

3. Gutscheinversand

Versandmethode

4. Bankdaten

5. Einverständnis

Förderbedingungen und Datenschutzerklärung

Hier findest Du die Förderbedingungen und die Datenschutzerklärung zur Information über die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten.

Einverständniserklärung

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Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und die Deutsche Bahn AG (DB AG) haben heute einen neuen Fonds zur sozialen Absicherung gegründet. DB-Beschäftigten, die EVG-Mitglied sind, gewährt der Fonds Wohnen und Mobilität (Wo-Mo-Fonds) Zuschüsse zu Wohnneben- und Fahrtkosten. Diese bundesweit beispiellose gemeinsame Einrichtung von Arbeitgeber und Gewerkschaft entstand als ein Ergebnis der letzten Tarifverhandlungen und wird durch den Arbeitgeber finanziert.

Was passiert, wenn ich mich hier registriert habe?

Nachdem Du Deine E-Mail-Adresse und den personalisierten Code eingegeben hast, den Du per Post bekommen hast, schicken wir Dir eine E-Mail zur Bestätigung. Danach musst Du erst einmal nichts tun. Wir melden uns bei Dir per E-Mail, wenn Du eine unserer ersten Leistungen beantragen kannst, die zusammen mit dem Startbonus ausgezahlt werden. Bitte bewahre Deinen personalisierten Code gut auf, da Du diesen bei Antragstellung wieder benötigst.

Sollte ich den Brief mit dem personalisierten Code aufbewahren?

Ja, bitte! Du benötigst den sechsstelligen Code, um den Startbonus gemeinsam mit einer der ersten Leistung zu beantragen.

Was ist der Startbonus?

Der Startbonus ist ein einmaliger Zuschlag zu den regulären Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität in Höhe von 100 Euro. Er wird netto ausgezahlt und wurde durch den Fonds bereits versteuert. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der ersten beantragten Leistung ab Oktober.

Kann ich mir den Startbonus auch einfach so allein auszahlen lassen?

Nein. Aus steuerlichen Gründen ist der Startbonus an Leistungen aus den Bereichen Wohnen und Mobilität gebunden, d.h. er erhöht die erste von Dir beantragte Leistung und kann nur in Verbindung mit einer bewilligten ersten Leistung ausgezahlt werden.

Wann bekomme ich den Startbonus und die anderen Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität ausgezahlt?

Die Beantragung beginnt voraussichtlich im Oktober dieses Jahres. Dann kannst Du bis Ende Februar 2022 wählen, mit welcher der Leistungen der Startbonus ausgezahlt werden soll. Wenn Du Dich jetzt schon registrierst, hilft uns das, Dich über die Möglichkeit zur Antragstellung für die Leistungen zügig zu informieren.

Muss ich den Startbonus und andere Leistungen aus dem Fonds Wohnen und Mobilität online beantragen?

Die Online-Beantragung ist für Dich und uns der leichteste Weg zur Auszahlung der Leistungen. Wenn Du keinen Zugang zum Internet oder keine E-Mail-Adresse hast, wende Dich bitte an Deine EVG-Geschäftsstelle vor Ort.