Nachdem Du Deine E-Mail-Adresse und den personalisierten Code eingegeben hast, den Du per Post bekommen hast, schicken wir Dir eine E-Mail zur Bestätigung. Danach musst Du erst einmal nichts tun. Wir melden uns bei Dir per E-Mail, wenn Du eine unserer ersten Leistungen beantragen kannst, die zusammen mit dem Startbonus ausgezahlt werden. Bitte bewahre Deinen personalisierten Code gut auf, da Du diesen bei Antragstellung wieder benötigst.
Ja, bitte! Du benötigst den sechsstelligen Code, um den Startbonus gemeinsam mit einer der ersten Leistung zu beantragen.
Der Startbonus ist ein einmaliger Zuschlag zu den regulären Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität in Höhe von 100 Euro. Er wird netto ausgezahlt und wurde durch den Fonds bereits versteuert. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der ersten beantragten Leistung ab Oktober.
Nein. Aus steuerlichen Gründen ist der Startbonus an Leistungen aus den Bereichen Wohnen und Mobilität gebunden, d.h. er erhöht die erste von Dir beantragte Leistung und kann nur in Verbindung mit einer bewilligten ersten Leistung ausgezahlt werden.
Die Beantragung beginnt voraussichtlich im Oktober dieses Jahres. Dann kannst Du bis Ende Februar 2022 wählen, mit welcher der Leistungen der Startbonus ausgezahlt werden soll. Wenn Du Dich jetzt schon registrierst, hilft uns das, Dich über die Möglichkeit zur Antragstellung für die Leistungen zügig zu informieren.
Die Online-Beantragung ist für Dich und uns der leichteste Weg zur Auszahlung der Leistungen. Wenn Du keinen Zugang zum Internet oder keine E-Mail-Adresse hast, wende Dich bitte an Deine EVG-Geschäftsstelle vor Ort.
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Der Startbonus ist ein einmaliger Zuschlag zu den regulären Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität in Höhe von 100 Euro. Er wird netto ausgezahlt und wurde durch den Fonds bereits versteuert. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der ersten beantragten Leistung ab Oktober.
Nein. Aus steuerlichen Gründen ist der Startbonus an Leistungen aus den Bereichen Wohnen und Mobilität gebunden, d.h. er erhöht die erste von Dir beantragte Leistung und kann nur in Verbindung mit einer bewilligten ersten Leistung ausgezahlt werden.
Die Beantragung beginnt voraussichtlich im Oktober dieses Jahres. Dann kannst Du bis Ende Februar 2022 wählen, mit welcher der Leistungen der Startbonus ausgezahlt werden soll. Wenn Du Dich jetzt schon registrierst, hilft uns das, Dich über die Möglichkeit zur Antragstellung für die Leistungen zügig zu informieren.
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Der Startbonus ist ein einmaliger Zuschlag zu den regulären Leistungen des Fonds Wohnen und Mobilität in Höhe von 100 Euro. Er wird netto ausgezahlt und wurde durch den Fonds bereits versteuert. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der ersten beantragten Leistung ab Oktober.
Nein. Aus steuerlichen Gründen ist der Startbonus an Leistungen aus den Bereichen Wohnen und Mobilität gebunden, d.h. er erhöht die erste von Dir beantragte Leistung und kann nur in Verbindung mit einer bewilligten ersten Leistung ausgezahlt werden.
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